FAQ

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zu 32bit

Was genau bietet 32bit an?
32bit schafft komplementäre Infrastruktur für zahnmedizinische Versorgung: Neben unserer stationären Praxis (Hub) betreiben wir vollausgestattete mobile zahnärztliche Behandlungseinheiten (mZAB) für aufsuchende Versorgung in Pflegeheimen, strukturschwachen Regionen und bei immobilen Patienten.
Wie funktioniert die mobile zahnmedizinische Versorgung?
Die mobilen zahnärztlichen Behandlungszimmer (mZAB) sind vollausgestattet mit Behandlungseinheit, digitalem Röntgen, 3D-Druck und mobiler Sterilisation. Sie ermöglichen Diagnostik, Prävention und Therapie direkt vor Ort – nach denselben Qualitätsstandards wie stationäre Praxen. Die mZABs sind digital mit unserem Hub (stationäre Praxis) vernetzt: Patientenakten werden in Echtzeit synchronisiert, komplexe Fälle können per Telekonsil besprochen werden.
Warum heißt das Unternehmen 32bit?
Der Name vereint drei Bedeutungsebenen: 32 Zähne im vollständigen Gebiss symbolisieren ganzheitliche Mundgesundheit. 32 Bit steht in der Informatik für effiziente Datenverarbeitung – Symbol für unsere digitalen Lösungen. 32 Stunden repräsentieren moderne Arbeitsmodelle mit ausgewogener Work-Life-Balance für unser Team.
Wie kann ich mehr über 32bit erfahren oder Kontakt aufnehmen?
Website: www.zweiunddreissigbit.de E-Mail: info@zweiunddreissigbit.de Telefon: +49 (0)170 290 39 88

Für Zahnärzt:innen

Konkurriert 32bit mit niedergelassenen Praxen?
Nein. Wir fokussieren komplementäre Versorgung von Patientengruppen, die niedergelassene Praxen strukturell nicht erreichen: Pflegeheimbewohner:innen, immobile Menschen, ländliche Regionen ohne Praxiszugang. Kooperationen mit bestehenden Praxen sind ausdrücklich erwünscht.
Wie kann man als Zahnärzt:in mit 32bit zusammenarbeiten?
Drei Kooperationsmodelle: (1) Anstellung im MVZ mit Tarifvertrag, (2) Freiberufliche Kooperation bei flexiblem Einsatz, (3) Praxiskooperation für niedergelassene Zahnärzt:innen, die mobile Einheiten nutzen möchten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch – wir finden gemeinsam das passende Modell.
Welche Vorteile bietet 32bit für Zahnärzt:innen?
Ohne Investitionsrisiko: Vollausgestattete mobile Einheiten ohne CAPEX-Belastung Zusätzliche Erlösmöglichkeiten: Wegegeld nach §119b SGB V, zusätzliche BEMA-Positionen für aufsuchende Versorgung Administrative Entlastung: Wir übernehmen Terminkoordination, Abrechnung, Dokumentation Flexible Arbeitsmodelle: Voll-/Teilzeit, freiberuflich oder angestellt – 4-Tage-Woche möglich Wissenschaftliche Begleitung: Fortbildung zu DNQP-Expertenstandard, Alterszahnmedizin (DGAZ-konform) Moderne Technologie: Digitales Röntgen, 3D-Druck, Videosprechstunden, KIM-Anbindung

Für Pflegeeinrichtungen

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
Die Kooperation basiert auf §119b SGB V ("Kooperationsvereinbarungen zwischen Pflegeheimen und Zahnärzten"). Wir stellen Ihnen einen rechtssicheren Mustervertrag zur Verfügung und unterstützen bei der Umsetzung.
Wie läuft die Organisation ab?
32bit übernimmt die komplette Einsatzplanung: Festgelegte Besuchsrhythmen (z.B. quartalsweise), vorherige Abstimmung mit Ihrer Heimleitung, Behandlung im mZAB oder bei Bedarf im Mehrzweckraum. Ihr Aufwand beschränkt sich auf Bereitstellung der Bewohnerlisten und Kommunikation mit Angehörigen.
Was kostet die Kooperation mit 32bit für unser Pflegeheim?
Null Euro. Die zahnärztliche Behandlung wird über GKV/PKV abgerechnet. Der Kooperationsvertrag nach §119b SGB V ist für Sie kostenfrei. Sie benötigen keine Investition in Räume, Geräte oder zusätzliches Personal.

Für Kommunen & Gesundheitsämter

Gibt es Erfolgsbeispiele?
Unser Pilotprojekt in Mecklenburg-Vorpommern (2024) wurde in Kooperation mit der KZV M-V, der Landeszahnärztekammer M-V und kommunalen Partnern durchgeführt. Die wissenschaftliche Evaluation durch die Hochschule Stralsund zeigt messbare Erfolge. Medienberichterstattung (NDR, ZDF) bestätigt positive Resonanz.
Wie können Kommunen mit 32bit kooperieren?
Wir unterstützen Kommunen beim Aufbau komplementärer Versorgungsinfrastruktur: Bedarfsanalysen für unterversorgte Regionen, Vermittlung zwischen Pflegeheimen und Zahnärzt:innen, Integration in kommunale Gesundheitsstrategien, Beratung zu Fördermitteln (Land, Bund, EU). Mobile Zahnmedizin stärkt die Daseinsvorsorge ohne kommunale Kosten.

Qualität & Sicherheit

Wie werden die Datenschutzbestimmungen gehandhabt?
Strikte DSGVO-Konformität: Patienteninformationen werden verschlüsselt übertragen, auf deutschen Servern gespeichert, nur autorisierten Behandler:innen zugänglich gemacht. Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist geplant für sichere Kommunikation im Gesundheitswesen.
Welche Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen gelten?
Die mobilen Einheiten erfüllen die Anforderungen der RKI-Richtlinien und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Mobile Aufbereitungseinheiten ermöglichen Instrumentensterilisation nach denselben Standards wie stationäre Praxen. Externe Audits bestätigen die Einhaltung aller Vorschriften.
Wie wird die Qualität der zahnmedizinischen Behandlungen sichergestellt?
Approbierte Zahnärzt:innen: KZV-zugelassen, fortgebildet in Alterszahnmedizin Hygiene nach RKI-Standards: Mobile Aufbereitungseinheiten, Sterilisation, Desinfektion Qualitätszirkel: Regelmäßiger Austausch, Fallbesprechungen, Fortbildungen

Behandlungsumfang

Welche Behandlungen sind mobil möglich?
Diagnostik (inkl. digitales Röntgen), Prävention und Prophylaxe, konservierende Zahnheilkunde (Füllungen), einfache Extraktionen, prothetische Versorgung (durch 3D-Druck vor Ort), Parodontitisbehandlung, zahnärztliche Notfallversorgung.
Was geschieht, wenn ein Patient spezialisierte Behandlungen benötigt, die mobil nicht möglich sind?
Komplexe Fälle (z.B. Oralchirurgie, umfangreiche Prothetik) werden im Hub (stationäre Praxis) oder durch Überweisung an niedergelassene Spezialist:innen behandelt. Die digitale Vernetzung ermöglicht nahtlose Koordination und Informationsaustausch.

Für Patienten & Angehörige

Ist die Behandlung im Bus genauso gut wie in der Praxis?
Ja. Die mobilen Einheiten sind vollausgestattet und erfüllen dieselben Qualitätsstandards wie stationäre Praxen. Alle Zahnärzt:innen sind approbiert, KZV-zugelassen und fortgebildet.
Wer kann die mobilen Behandlungseinheiten nutzen?
Menschen, für die der Praxisbesuch eine Barriere darstellt: Pflegeheimbewohner:innen, immobile Personen, Menschen in ländlichen Regionen ohne Praxiszugang. Die Behandlung erfolgt auf Basis Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.